30.11.2011
Hochschulkooperation
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Am 30. November wurde im Rahmen der von der FdgR initiierten Hochschulpartnerschaft zwischen der FH Bielefeld und der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (TSU) ein Memorandum unterzeichnet. Ziel dieser Initiative ist die Förderung der Studierendenmobilität und Wissenstransfer zwischen den erwähnten Hochschulen. Das Kooperationsabkommen trägt zugleich zur Umsetzung der Bolgna-Prozess in Georgien sowie zur Anpassung an dem europäischen Standard bei. Darauffolgend soll als Erstes mit Hilfe der FH Bielefeld ein berufsbegleitender LL. M. Master-Studiengang für Wirtschaftsrecht an der TSU und Batumi Universität eingerichtet werden, der den berufstätigen Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlern die Möglichkeit geben soll, einen international anerkannten MA. Abschluss zu erlangen und damit in ihrem Beruf weiter qualifiziert zu werden. Zudem wurde das Memorandum zwischen der FH Bielefeld und der Shota Rustaveli Universität Batumi ausgearbeitet und von beiden Seiten unterzeichnet. |
| Tea Gergedava, Alexandre Kvitashvili, Rektor der Tbilisi State University, Prof. Dr. Andreas Beaugrand, Vizepräsident für Studium und Lehre FH Bielefeld, Dr. jur. Ralf Kuhlgert. |
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TSU |
Die Tätigkeiten der FdgR umfasst folgende Ziele:
1. die Förderung der georgischen Rechtswissenschaft und des Wissenstransfers zwischen Georgien und Deutschland.
2. die Förderung von Reformen im Rechtswesen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit Georgiens, Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und des Rechtsbewusstseins im georgischen Rechtssystem.
3. die Förderung der Integration Georgiens in den europäischen Rechtsraum.
4. die Ergänzung und Modifizierung des rechtswissenschaftlichen Literaturbestandes.

Am 6. Oktober fand eine Diskussionsrunde über die geplante Hochschulpartnerschaft zwischen der FH Bielefeld und georgischen Universitäten statt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Ausarbeitung gemeinsame Masterprogramme und Förderung der ausgewogenen Studierendenmobilität.
